So gehen Sie gestärkt aus der Corona Krise - Tipps für die Liquiditätsbeschaffung

Liebe Kunden, liebe Lieferanten, liebe Mitstreiter und Interessierte,

zwar hatten wir bereits etwas zum Thema Covid-19 geschrieben, jedoch scheinen sich die Ereignisse in den letzten Tagen zu überschlagen. Natürlich sind auch wir (zumindest mittelbar) betroffen und müssen uns Gedanken machen, wie diese Phase der Unsicherheit am besten bewältigt werden kann.

Wir haben einige Maßnahmen ergriffen, um der Ausbreitung des Corona proaktiv entgegenzuwirken. So haben wir MitarbeiterInnen ins Home-Office geschickt und den Betrieb in der Produktion auf ein Schichtsystem umgestellt. Wichtig ist an dieser Stelle zu sagen, dass wir nach wie vor alle Aufträge entgegennehmen, bearbeiten und fertigen!

Kommen wir nun aber zum eigentlichen Thema dieses Posts: Viele Unternehmen stehen aktuell vor großen Herausforderungen. Wir möchten unseren Kunden, Lieferanten, Leserinnen und Lesern, Mitstreitern und Mitstreiterinnen dabei helfen, diese Situation möglichst gut und unbeschadet zu meistern. Hierzu haben wir einige nützliche Informationen zusammengetragen, wie Sie trotz der angespannten Lage der Wirtschaft Ihrem Unternehmen liquide Hilfsmittel zuführen können.

Was können UnternehmerInnen also tun? Zunächst kann ein Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung für die Körperschaftssteuer, die Gewerbesteuer oder die Einkommenssteuer beim Finanzamt gestellt werden. Die Vorlagen für die Anträge finden Sie hier.

Weiterhin kann ein Antrag auf Stundung zeitnah fälliger Beträge der oben genannten Steuern beim Finanzamt gestellt werden. Auf Antrag werden aktuell auch Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt. Sollten schon Maßnahmen laufen, kann beantragt werden, dass Säumniszuschläge reduziert werden.

Lohnsteuer und Umsatzsteuer müssen weiterhin ganz normal an das Finanzamt abgeführt werden! Diese werden vom Unternehmen lediglich treuhänderisch verwaltet und sind von den oben aufgeführten Möglichkeiten ausgenommen. Natürlich sollten alle UnternehmerInnen versuchen, die Steuerlast für 2020 zu reduzieren.

Ganz wichtig ist, dass Sie sich auf jeden Fall von Ihrem Steuerbrater beraten lassen!

Hier können Sie sich das nochmal als Video anschauen.

Neben diesen Steuerlichen Maßnahmen können Sie auch Liquiditätshilfen beantragen.

Wo werden Fördermittel beantragt? Da es sich bei Liquiditätshilfen in erster Linie um Darlehen handelt werden diese typischerweise zusammen mit Ihrem Finanzberater über eine Bank beantragt. Es sollte jedoch darauf hingewiesen werden, dass es sich um einen Kredit zur Überbrückung von Schwierigkeiten, die sich aus der Verbreitung des Corona-Virus ergeben, handelt. Was sollte bei der Beantragung beachtet werden? Sie können Ihrer Bank die Entscheidung Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen einen Kredit zu gewähren leichter machen, indem Sie die nötigen Unterlagen direkt im Vorfeld mit einreichen. So sollte direkt eine Bonitätsauskunft beigefügt werden (Creditreform Firmenauskunft). Auch sollten sie ihre aktualisierten Jahresabschlüsse der letzten Jahre, sowie eine Einnahme-Überschuss-Rechnung oder eine GuV beifügen. Auch die Bilanzplanung für das laufende, sowie für die kommenden Jahre sollte beiliegen.

Weiterhin sollten Sie sich Gedanken darüber machen, wie viel Geld Sie konkret benötigen. Zudem können Sie auch einen Businessplan, bzw. ein Finanzkonzept vorlegen. Pitchen Sie Ihrer Bank, warum sie sich für Sie als Kreditnehmer entscheiden sollte – denn auch Banken können und wollen keine unnötigen Risiken tragen. Eine SWOT-Analyse kann an dieser Stelle sehr hilfreich sein! Auch hierfür haben wir Ihnen Vorlagen für die Liquiditätsplanung und die SWOT-Analyse im Downloadbereich zur Verfügung gestellt!

Etwas ausführlichere Infos bekommen Sie auch noch mal in diesem Video.

Wir glauben, dass es unter den aktuellen Umständen wichtig ist zusammenzuhalten und sich gegenseitig zu unterstützen. Alle sind betroffen – also sollten auch alle versuchen sich gegenseitig unter die Arme zu greifen! Wir sind jederzeit für Sie da! Sprechen Sie uns an! Falls auch Sie noch gute Tipps haben, können Sie uns diese natürlich auch gerne zukommen lassen. Kommunikation und Austausch sind wichtiger denn je! 

Wir wünschen eine gute Zeit und bleiben Sie gesund!

Ihr LTO-Team

P.S.: Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei unseren Hinweisen um keine steuerrechtliche, juristische oder sonstige Beratung handelt und wir die Tipps und Downloads aus verschiedenen Quellen recherchiert haben. Daher erfolgt die Information und Verlinkung ohne Anspruch auf Vollständigkeit, ohne Haftung und ohne Gewähr.

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